Griechenland rangiert unter den beliebtesten Auslandsimmobilien mit vorne. Doch der Erwerb gestaltet sich hier nicht ganz so einfach, wie in anderen EU-Staaten. Das griechische Gesetz regelt den Erwerb durch Ausländer recht streng.
So sind bestimmte Gebiete durch ihre Lage oder ihre geografische Beschaffenheit vom Erwerb ausgeschlossen. Dies gilt vor allem für Gegenden, die im Grenz- oder Landschaftsschutzgebiet liegen. Ansonsten ist der Verkauf hier generell möglich.
Der Nachweis des Erwerbs erfolgt hier nicht durch Kataster, sondern nur durch einen vom Ingenieur unterschriebenen Lageplan („Topographiko“).
Prüfen Sie vor einem Kauf unbedingt, ob eine Baugenehmigung der zuständigen Behörde (Poleodomia) vorhanden ist. Dies ist besonders für solche Grundstücke wichtig, die außerhalb einer Stadt liegen. Archeologisch wertvoller Grund und Boden ist generell nicht erwerbbar. Da es keine Maklervereinigung gibt, sind die Makler frei tätig. Sie erhalten dafür je nach Verhandlung 2-3% des Kaufpreises. Notare makeln hier nicht. Immobilien- und Grundstücksangebote finden Sie in Regionalzeitungen vor Ort oder auch in großen deutschen Zeitungen.
Freies Gelände außerhalb einer Stadt ist in Griechenland unter Umständen noch nicht mit Strom-, Wasser- oder Telefonanschlüssen erschlossen. Entscheiden Sie sich für den Bau auf freiem Gelände, bedenken Sie die Erschließung. Grundstücke, die ans Meer grenzen, müssen einen ca. 30 Meter breiten Strand-Streifen allgemein zugänglich belassen.
Das Preisgefälle in Griechenland ist sehr stark. Die teuerste Gegend ist die Gegend in und um Athen und auf Kreta. Jedoch ist dies natürlich von der zu erwerbenden Immobilie abhängig.
Suchen Sie sich in jedem Fall eine landeskundliche Unterstützung, die auch griechisch spricht.